Finanzminister Christian Lindner hat dem Bundeskabinett die geplanten Änderungen bei der Mitarbeiterbeteiligung als Teil des endgültigen Entwurfs des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Abstimmung vorgelegt. Die Reform greift drei Kernpunkte auf. Erstens soll der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Zweitens wird das Dry-Income-Problem angegangen, bei dem die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen aufgeschoben wird, um zu vermeiden, dass Mitarbeiter Steuern auf noch nicht realisierte Anteile zahlen müssen. Diese Steuerzahlung soll nun erst nach 20 Jahren statt wie bisher nach maximal zwölf Jahren fällig werden. Drittens wird geregelt, dass bei einem Arbeitgeberwechsel keine Steuern mehr anfallen, wenn der neue Arbeitgeber die Haftung für die Lohnsteuer übernimmt. Die Regelung gilt künftig auch für Unternehmen mit bis zu 500 statt bisher 250 Beschäftigten. Die Umsatzschwelle wird von 50 auf 100 Millionen Euro angehoben.

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